Recht gegen Rechts

Auch Ihr könnt etwas gegen rechts unternehmen. Dafür gibt es natürlich kein Patentrezept. Doch macht etwas. Denn es gibt Leute, die halten sich für besonders cool, wenn sie mit Glatze laut grölend durch die Gegend rennen. Und dann sind da natürlich auch die Rechten in Nadelstreifen. Gefährlich sind sie aber alle.

Manchmal kann ist mit ihnen zu reden. Doch das ist leider nicht immer möglich. Im Zweifelsfall ist es am Besten die Polizei zu rufen. Egal ob Ihr die Polizei mögt oder aber auch nicht. Denn Ihr solltet wissen, daß die Polizei grundsätzlich jede Straftat, von der sie erfährt, verfolgen muß. Und das ist ja nicht weiter schwer. Schließlich gibt es die kostenfreie Nummer 110 und auch die strafzettelschreibenden Personen, welche Anzeigen entgegennehmen müssen. Dabei ist es egal, ob die Anzeige anonym eingeht oder der Name genannt wird.

Damit Ihr auch wißt, was Strafbar ist, nennen wir Euch hier einige Beispiele. Die gesetzliche Grundlage ist das Strafgesetzbuch. In den folgenden Fallbeispielen sind einige wichtige Paragraphen genannt. Wer mehr erfahren will, findet auf der Kontaktseite weiterführende Hinweise.

Hakenkreuze in jeder Form oder der Hitlergruß sind nach § 86 a Strafgesetzbuch verboten. Darin heißt es: "Wer sie öffentlich zeigt, geht bis zu drei Jahren hinter Gitter." Hierfür gibt es auch ein Beispiel. Für Sieg-Heil-Rufe sind drei Nürnberger zu Gefängnisstrafen zwischen neun Monaten und eineinhalb Jahren verurteilt worden. Die Straftäter sind zwischen 21 und 26 Jahre alt gewesen. Wegen einer ungünstigen Sozialprognose kämen Bewährungsstrafen nicht in Betracht, erklärte der Richter.

Volksverhetzung ist nach dem § 130 verboten und stellt Aussagen unter Strafe, welche Bevölkerungsgruppen und die Menschenwürde angreifen und zu Haß oder Gewalt aufrufen. Dazu gehört auch die systematische Verbreitung von Lügen, wie z.B. das Leugnen der Vernichtung der Juden durch die Faschisten, die sogenannte "Auschwitzlüge". Ein Kölner Lehrer stellte seinen Schülern mal die Frage, "Was ist der Unterschied zwischen einer Pizza und einem Juden?". Er beantwortete diese Fragen gleich selbst und wurde dafür aus dem Schuldienst entlassen.

Im §189 ist die "Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen" geregelt. Zwar ist dies eher ein unpolitischer Paragraph, muß aber oft auf Nazis angewandt werden. So wird die Verbreitung von Lügen über die Zeit des Nationalsozialismus mit bis zu zwei Jahren Gefängnis bestraft.

Verfassungfeindliche Parteien und Organisationen können durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Die Paragraphen 84 und 85 drohen denjenigen mit bis zu fünf Jahren Gefängnis, der oder die Mitglied in einer solchen Organisation ist oder dieser hilft. Zwar sind die Nazis mit Unterstützung ihrer Rechtsanwälte mittlerweile dem "Gesetz nach sauber", doch ändert das nichts an ihrer Gesinnung. Deshalb ist es besonders wichtig, bei der Beobachtung derartiger Straftaten unbedingt die Polizei zu verständigen.
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